Es kann für Sie sehr teuer werden, wenn Sie versehentlich einen Schaden bei fremden angerichtet haben. Sie – oder eines Ihrer Kinder, ein Haustier, ein Pferd, oder ein Fahrzeug, bei welchem sich die Handbremse gelöst hat. Auch wenn es keine Absicht war, sind Sie dennoch schadenersatzpflcihtig.
Bei solchen Schäden haften Sie mit Ihrem Vermögen und Ihrem Einkommen – bis zur Pfändung und Privatinsolvenz kann das gehen. Je nach Höhe des schadens haften Sie dabie ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden vollständig ersetzt ist, oder Sie versterben.
damit das nicht passiert, können Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung dagegen absichern. Eine solche Haftpflichtversicherung steht dann für von ihnen haftbar verursachten Schäden ein.
Leider gibt es keine Haftpflichtversicherung, die alle Haftpflichtschäden abdeckt, sondern nur eine Versicherungsart für verschiedene Pools ovn abgesicherten Schäden. Es gibt Haftpflichtversicherungen für fahrzeughalter, für Betriebe, für tiere, Boote, Haus- und Grundbesitz, Öltanks, für Bauherren, für Jäger usw. Wenn Sie eine Haftpflicht für Ihre Familie abschließen, spricht man von einer sogenannten Privathaftpflichtversicherung – denn die Police deckt schäden ab, die Sie – oder einer Ihrer Familienangehörigen – angerichtet haben. sie haftet für Perosnen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich. Wenn jemand anderer wegen eines solchen Schadens bei ihenn Klage erhebt, kümmert sich die Privathaftpflicht außerdem um die Awbehr der Forderungen durch das Einschalten von Anwälten und gegebenenfalls Gerichten, wenn gute Aussichten bestehen.
Volljährige Kinder sind nur in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert, wenn sie ihre ausbildung oder ein Studium direkt nach dem Schulabschluss anfangen. Liegen dazwischen mehrere Monate, kann es sein, dass der Versicherungsschutz für idese Kinder erlischt. Mit ener Sonderreglung können Sie in ihrer Versicherung vereinbaren, dass Ihre Kinder mitversichert bleiben.
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